Der Sicherheitsmeister: Ihr Partner für Arbeitsschutz im Kleinstbetrieb
Als Kleinunternehmer tragen Sie täglich viele Hüte: Angebote erstellen, Mitarbeiter führen, die Buchhaltung im Blick behalten – die Liste ist lang. Zwischen all diesen Aufgaben rückt der Arbeitsschutz oft in den Hintergrund. Dabei gilt: Schon mit einem einzigen Mitarbeiter müssen Sie die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie ein Großunternehmen. Der Unterschied? Große Firmen können diese Aufgabe delegieren, während Sie als Kleinstunternehmer oft allein damit dastehen.
Mein Versprechen an Sie: Praktischer Arbeitsschutz, der entlastet
Genau hier komme ich ins Spiel. Ich bin Der Sicherheitsmeister – ein Praktiker für Praktiker. Mein Ziel ist es, Sie mit maßgeschneiderten Produkten und praxistauglichen Lösungen dabei zu unterstützen, allen gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz einfach und effektiv nachzukommen.
Ich weiß, wie es sich anfühlt, sich um alles kümmern zu müssen. Deshalb möchte ich Ihnen die Last des Arbeitsschutzes abnehmen. Mit meiner Hilfe müssen Sie keine Angst mehr haben, wenn die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft vor der Tür steht. Ich helfe Ihnen dabei, den Arbeitsschutz so zu gestalten, dass er Sie entlastet und Sie ruhig schlafen können. Denn Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter sind meine Priorität.
Merkmale und Abgrenzung von Kleinstbetrieben
Kleinstbetriebe zeichnen sich durch eine geringe Mitarbeiterzahl von weniger als zehn Personen aus. In der Rechtsprechung wird der Begriff des Kleinstbetriebs hauptsächlich im Arbeitsrecht verwendet, da bestimmte Regelungen und Vorschriften für solche Arbeitsstätten nicht oder nur eingeschränkt gelten. Bei der Abgrenzung von Kleinstbetrieben ist zu beachten, dass hierüber auch die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Regelungen entschieden wird. So sind beispielsweise Teilzeit- und Befristungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder Mutterschutzgesetz grundsätzlich auch für Kleinstbetriebe anwendbar, während für größere Betriebe auch das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz gelten.
Anzahl der Beschäftigten bei Kleinstbetrieben
Ein zentraler Aspekt bei der Definition von Kleinstbetrieben ist die Anzahl der Beschäftigten. Hierbei ist zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten zu unterscheiden. Vollzeitbeschäftigte zählen dabei als eine Person, während Teilzeitbeschäftigte anteilig berücksichtigt werden. So entsprechen beispielsweise zwei Teilzeitbeschäftigte mit einer jeweiligen Arbeitszeit von 20 Stunden einer Vollzeitkraft von 40 Stunden.
Wie bestimme ich die Anzahl der Arbeitnehmer in meinem Betrieb?
Die Anzahl der Arbeitnehmer in einem Betrieb wird anhand der tatsächlich beschäftigten Personen ermittelt, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrages (z. B. befristet oder unbefristet). Teilzeitarbeitnehmer, die weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, werden mit 0,5 angerechnet, und solche, die zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, werden mit 0,75 angerechnet. Auszubildende zählen nicht zur Anzahl der Arbeitnehmer für die Ermittlung der Betriebsgröße.
Was sind die Pflichten eines Arbeitgebers im Kleinstbetrieb hinsichtlich Mutterschutz und Elternzeit?
Ein Arbeitgeber in einem Kleinstbetrieb unterliegt den gleichen Pflichten in Bezug auf Mutterschutz und Elternzeit wie Arbeitgeber in größeren Betrieben. Das bedeutet, dass er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten muss, wie beispielsweise die Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt und einen angemessenen Stillraum zur Verfügung stellen sollte. Ebenso haben Arbeitnehmer in Kleinstbetrieben das Recht, Elternzeit gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz CBEEG) in Anspruch zu nehmen.
Über mich
Mehr als 30 Jahre Erfahrung
Als Sicherheitsmeister habe ich über drei Jahrzehnte Erfahrung im Schutz von Personen gesammelt. Meine Expertise umfasst alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Aufgrund vieler schwerer und kleinerer Unfälle, die ich im Laufe meiner Tätigkeit erlebt habe, entstand die Idee, mein Wissen und die Expertise von Fachleuten im Arbeitsschutz zu bündeln.


Meine Mission
Mit Herzblut fülle ich meine Arbeit damit aus, Produkte und Hilfen zu entwickeln, die dem Schutz von Personen dienen und Firmen Rechtssicherheit bieten.
Entwicklung von Sicherheitslösungen für Kleinstunternehmen
Erste Hilfe Guide
Schnelle Anleitung bei verschiedensten Erste-Hilfe-Maßnahmen

Schnelle Hilfe für Notfallsituationen - entwickelt aus jahrelanger Erfahrung und mit dem Wissen von Fachleuten.